Auf Befehl Seiner Majestät des Königs
bezeugt die General-Kommission in Angelegenheiten der Königlich Preußischen Orden hierdurch, daß Seine Majestät dem Totengräber J.G.P. zu R.
das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen geruht haben. Zur Beglaubigung ist dieses Zeugniß unter unserer Unterschrift und Siegel angefertigt worden.
Berlin, Mai 1888 (nur mit der Lupe zu entziffern)
Ich habe also einen mit Orden dekorierten Totengräber in der Familie. Dieser lebte von 1809 bis 1889 und wurde, wie man hier sieht, ungefähr ein Jahr vor seinem Tod mit achtzig Jahren, schnell vom König für sein "Lebenswerk" ausgezeichnet. Das handhabt man ja heute noch genauso.
das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen geruht haben. Zur Beglaubigung ist dieses Zeugniß unter unserer Unterschrift und Siegel angefertigt worden.
Berlin, Mai 1888 (nur mit der Lupe zu entziffern)
Ich habe also einen mit Orden dekorierten Totengräber in der Familie. Dieser lebte von 1809 bis 1889 und wurde, wie man hier sieht, ungefähr ein Jahr vor seinem Tod mit achtzig Jahren, schnell vom König für sein "Lebenswerk" ausgezeichnet. Das handhabt man ja heute noch genauso.
zuckerwattewolkenmond - Do, 11:25