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Ich denke, dass die bloße Notierung deines Sternzeichens datenschutzrechtlich erlaubt ist. Du gibst auf deinem Lebenslauf dein Geburtsdatum an und damit ein Indiz für dein Horoskop. Es wäre ein eher unzulässiges Auswahlkriterium, wenn sie nach deinem Sternbild entscheiden, ob du den Job oder das Praktikum bekommst.
Jeder Arbeitgeber kann seine Auswahlkriterien jedoch relativ frei bestimmen. Dagegen machen, kannst du eher nichts. Wenn das Unternehmen jedoch ein merkwürdiges Auswahlverfahren hat, wird sich dieses auch in der Arbeitsatmosphäre widerspiegln. Man sollte in einem solchen Fall eher von selbst auf den Job verzichten.

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