E.rotische Massagen für alle
Heute hatten wir jemanden, der hat zweimal im Monat eine e.rotische Massage als Maßnahme des SGB XII beantragt. Wenn jetzt Hartz IV-Empfänger auch noch auf die Idee kommen, "Kulturgutscheine" für e.rotische Massagen zu fordern, kommt das der prophezeiten spätrömischen Dekadenz schon ziemlich nahe. Eventuell könnte man ja, falls die Gutscheine zuviel Geld kosten, die Dienstpflichten der Beamten auf entsprechende Dienstleistungen ausweiten und während der Wartezeit im Jobcenter, in einem rot beleuchteten Separee, e.rotische Massagen anbieten.
zuckerwattewolkenmond - Mo, 14:54
Das wäre